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Meldungen + Ergebnisse


  • 12./13.05.2012 - 52. Preis der Stadt Werder

  • 16./17.06.2012 - 19. Havelpokal

  • 15./16.09.2012 - Herbstregatta


    Ausschreibung Preis ´00

    Ausschreibung 52. Regatta "Preis der Stadt Werder“

    Web: http://www.sv-einheit-werder.de      E-Mail: sportwart@sv-einheit-werder.de

     

     

     

    Veranstalter:

    SV Einheit Werder 1952 e.V., 14542 Werder (H.), Werderwiesen (Insel)

     

     

     

     

    Termin:

    Wochenende des 12. und 13. Mai 2012

     

     

     

     

    Revier/Kurs:

    Havel vor Werder, entsprechend Windverhältnissen nach Kurskarte

    Opti Klasse C erhalten eigene Kurskarten

     

     

     

     

    Wertung:

    Die Wertung erfolgt nach dem Low-Point System für alle Klassen und

    Yardstick

     

     

     

     

    Klassen:

    Kielboote, SR, R und P (alle Yardstick)

    R Ranglistenfaktor 1,2

    Piraten, 420er, OK-mini, Optimist  B und C

    XY, OK

    Cadet  Ranglistenfaktor 1,0

     

     

     

     

    Zulassung:

    Es sind nur Teilnehmer zugelassen, die Mitglied eines Verbandvereines sind. Steuerleute müssen zusätzlich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen einen Führerschein nachweisen können. Es muss eine Haltpflichtversicherung bis zu 1,5 Mio. vorliegen.

     

     

     

     

    Wettsegel-bestimmung:

    -          Wettfahrtregel (WR) 2009 - 2012 der ISAF,

    -          Ordnungsvorschriften des DSV, - Klassenvorschriften

    -          Ausschreibung und Segelanweisung des SVEW

    -          Bei nicht volljährigen Steuerleuten bzw. Crewmitgliedern ist eine Erlaubnis mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich

    -          Haftpflichtversicherung für das gemeldete Boot

    -          Unterschriebene Meldeliste

     

     

     

     

    Ablauf:

    1. Wettfahrt:

    2. Wettfahrt:

    3. Wettfahrt:

    12.05.12  10.30 Uhr

    12.05.12  14.30 Uhr

    13.05.12  10.30 Uhr

    Eröffnung:

    Siegerehrung:

    12.05.12  09.45 Uhr

    siehe Aushang

     

    Letzte Startmöglichkeit am 13.05.12 um 11.30 Uhr

    Treffen des Sicherheitskoordinator, der Steuerleute der Sicherungsboote, DLRG, Bojenboote am 12.05.12, 9.15 Uhr, Orgbüro

     

     

     

     

    Preise:

    Pokale; Obstwein; Urkunden für das erste Drittel, max. bis Platz 6

     

     

     

     

    Meldung:

    - online unter http://www.racoffice.org/2012-Preis

    - im Regattabüro des SVEW, spätestens 1 Std. vor Beginn der 1. Wettfahrt

     

     

     

     

    Startgelder:

    -          Kielboote und 20er Jollenkreuzer 25,- Euro,

    -          2 Mann Seniorenboote 20,- Euro

    -          1 Mann Seniorenboote 20,- Euro,

    -          2 Mann Kinder und  Jugendboote 15,- Euro

    -          1 Mann Kinder und Jugendboote 8,- Euro

     

     

     

     

    Sicherungs-

    boote:

    Wir bitten alle Vereine Potsdams um Stellung eines Sicherungsbootes, wenn Kinder/Jugendliche gemeldet werden.

     

     

     

     

    Übernachtung:

    im eigenen Zelt, Wohnwagen oder Boot

     

     

     

     

    Verpflegung:

    auf dem Gelände der SVEW,

    Frühstücksbüfett für Samstag und Sonntag, Anmeldung im Orgbüro

    großer Kuchenbasar der Kinder- und Jugendabteilung des SVEW am

    Samstag- und Sonntagnachmittag

     

     

     

     

    Geselligkeit:

    12.05.2012, 19.30 Uhr, Discothek im Partyzelt auf der Terrasse

     

     

     

     

    Haftungsausschluss:

    Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand das gemeldeten Bootes verantwortlich.

    Der Veranstalter ist berechtigt, in allen Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

    Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp- , Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang  mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.

    Die gültigen Wettfahrtsregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

     

     

     

                                                                                          Wolfgang Kagel

                                                                                      – Sportwart SVEW –

     


    Alte Ergebnisse gibts im Archiv.


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